Landinformationen Israel
Einreisebestimmungen für Deutsche Staatsangehörige
Quelle: Veröffentlichung des deutschen Aussenamtes
1.) Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, nur mit Foto
Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
2.) Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.
3.) Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („Border Control Clearance“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba) , sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
4.) Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin. Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus.
Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
5.) Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
6.) Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
7.) Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird. Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer erhalten bei der Einreise über die Allenby-Brücke keine Einreisekarte („Border Control Clearance“), sondern nach wie vor einen Einreisestempel in einen Passierschein oder, falls vorhanden, in den palästinensischen Pass.
Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
8.) Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen.
Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Erfahrungsgemäß werden jedoch nicht alle Übergänge zeitgleich völlig geschlossen. Ggf. muss für das Verlassen des Westjordanlands dann jedoch ein längerer Umweg in Kauf genommen werden.
9.) Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die Palästinensischen Gebiete angeben, kommt es bei der Einreise nach Israel regelmäßig zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden bei Langzeitaufenthalten vereinzelt einen sogenannten „Judea & Samaria -only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die Palästinensischen Gebiete beschränkt. Ein- und Ausreise über den Flughafen Ben Gurion sind aber dennoch möglich. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d. h. das Gebiet westlich der Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes
Weitere Reise- und Sicherheitshinweise
Zu den Reise- und Sicherheitshinweisen des auswärtigen Amtes
Sie können sich unter folgendem Link in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen. Diese dient der konsularischen Betreuung in Krisenfällen und ist freiwillig. Diesen Service bietet das Auswärtige Amt für alle Reiseländer an.
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes
Flughafeninformationen
Wir bitten Sie, bei Flügen von und nach Israel ca. 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Sie werden einer intensiven Sicherheitskontrolle unterzogen. Sollten Sie eine Zwischenlandung bei Ihrem Flug haben, können Sie Ihr Gepäck bis an den Zielort aufgeben.
Hier gelangen Sie zu den Internetseiten der größten Deutschen Flughäfen:
Flughafen Frankfurt
Flughafen München
Flughäfen Berlin
Flughafen Hamburg
Flughafen Düsseldorf
Neues System beim Einchecken am Flughafen Ben Gurion Tel Aviv
Flughafen Ben Gurion Tel Aviv
Reisegruppen können noch wie bisher am Flughafen Einchecken, aber Alleinreisende müssen entweder vom PC oder Smartphone aus im vorab Einchecken, oder alternativ an den Automaten am Flughafen.
Nur wer eingecheckt ist kann zur Sicherheitskontrolle gehen.
Somit ist sehr zu empfehlen das Einchecken über die Webseite der Fluglinie am Tag vor dem Abflug zu machen, denn dann ist die Sitzplatzauswahl noch deutlich größer als am Flughafen kurz vor dem Abflug.
Flugstatus überprüfen
Hier können Sie den aktuellen Status Ihres gebuchten Fluges selbst einsehen. Bitte überprüfen Sie unbedingt spätestens 3 Tage vor Abflug, ob sich Ihre Flugzeiten geändert haben. Die Reservierungsnummer die Sie zur Anmeldung benötigen finden Sie auf Ihrem Ticket.
www.checkmytrip.com
Gesundheitliche Hinweise
In die Reiseapotheke gehören - neben Medikamenten, die Sie üblicherweise brauchen - auch Mittel gegen Kopf- und Zahnschmerzen und Verdauungsstörungen sowie Hansaplast (Wundschnellverband).
WICHTIG: In Israel herrscht Wüstenklima- trinken Sie immer mehr als Sie Durst haben – leichter Kopfschmerz ist meistens ein Zeichen von Wassermangel.
Für den internationalen Reiseverkehr werden für Israel keine Impfungen gefordert.
Auf der Internetseite des Centrum für Reisemedizin erhalten Sie aktuelle reisemedizinische Meldungen aus erster Hand sowie Informationen zu Reiseländern und Krankheiten.
Devisen / Zahlungsmittel
Die Währung in Israel ist der Neue Israelische Schekel (ILS).
Agorot ist die Unterteilung des Schekel: 100 Agorot = 1 Schekel
Den aktuellen Umtauschkurs können Sie hier berechnen:
Zum Währungsrechner
Kreditkarten werden fast überall akzeptiert. Aufgrund des günstigeren Kurses, empfehlen wir das Geld erst in Israel zu tauschen. Das Mitnehmen von US-Dollar in Kleinen Scheinen bringt Vorteile beim Handeln auf den Basaren.
Trinkgelder / Bedienung
Trinkgelder sind in der Tourismusbranche meist Teil des Verdienstes; besonders auch in den Ländern des Mittelmeeres.
Es gelten folgende Sätze:
Reiseleitung: € 2,50 je Person und Reisetag
Busfahrer: € 1,50 je Person und Reisetag
Hotel/Schiffspersonal: € 1,00 je Person und Reisetag
Fotografieren
Filme im Handgepäck mitführen. Bei eingelegtem Film kann bei der Sicherheitskontrolle gefordert werden, dass ein Bild ausgelöst wird. In Zweifelsfällen muss die Kamera geöffnet werden. Es ist unbedingt erforderlich, sich an die lokalen Vorschriften und Einschränkungen zu halten.
Zeit
Die Ortszeit in Israel ist eine Stunde der unsrigen voraus.
Strom
220 Volt Wechselstrom 50 Perioden (drei poliger britischer Stecker, Adapter ist mit zuführen). Ladegeräte für Handys sind in den meisten Hotels ohne Adapter nutzbar.
Live-Cam - Klagemauer
Eisenbahn in Israel
Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen und Fahrpläne der Eisenbahn in Israel:
Eisenbahn in Israel - Routen und Fahrplanauskunft
Für preisbewußte Individualisten:
Gleich nach dem Kofferempfang auf dem Tel Aviver Ben Gurion Airport steigen Sie in die israelische Eisenbahn. Sie sparen Taxi-Transfers und sind superschnell in Tel Aviv. Von hier aus gibt es Bahnverbindungen in alle Teile des Landes.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Telefon 035955-45888
Israels Eisenbahn macht Dampf: Schnellbahnlinie nach Jerusalem
Die israelische Regierung hat das Programm einer Schnellbahnlinie nach Jerusalem genehmigt (A1). Es handelt sich dabei um eine formelle Genehmigung, denn das Programm war in der Vergangenheit bereits vom Landesverband für Bau und Planung genehmigt worden.
Das Gespräch fand im Rahmen einer Regierungssondersitzung anlässlich des Jerusalem-Tages in Givat Tahmoshet statt. Die israelische Bahn schätzt den Umfang des Projekts auf 3,8 Milliarden Shekel. Professionelle Stellen in der Verkehrssektion hingegen rechnen damit, dass sich die Kosten aufgrund der Komplexität des Neubauprojektes im Bereich von 7 Milliarden Shekel bewegen werden.
Die Bahnlinie A1 gilt als eines der umfangreichsten Projekte der israelischen Bahn und ist das teuerste Projekt in ihrer Fünfjahresplanung, die ca. 30 Projekte in einem Gesamtumfang von ca. 20 Milliarden Shekel umfasst. Die Linie, die Brücken und Tunnel mit einschließt, wird grösstenteils entlang der Strasse 1 verlaufen und in einer unterirdischen Station nördlich der Gebäude der Nation (Binjanej haUmah) in Jerusalem enden.
Ein weiteres Projekt im Rahmen des 5-Jahres-Plans ist die Direktverbindung einer Bahnstrecke aus dem Süden zum Flughafen Ben-Gurion. Ab Anfang 2006 wird damit eine Zugfahrt von Beer Sheva und Ashkelon zum Ben- Gurion-Flughafen möglich sein. Derzeit arbeitet die israelische Bahn an einem Projekt, das es ermöglichen soll, Gleisverbindungen aus dem Süden an die Bahnlinie zum Flughafen anzubinden. Das würde den Passagieren den Weg nach Tel Aviv ersparen.
(Haaretz / jkv)
Überblick über die Israelischen Feiertage
Kirche und Christen in Israel
Die christlichen Gemeinschaften in Israel
Yishai Eldar
Yishai Eldar ist der ehemalige Herausgeber von Christliches Leben in Israel
Quelle: israel-mfa.gov.il
Die Geschichte der christlichen Gemeinschaften im Lande Israel beginnt mit dem Leben und Wirken von Jesus von Nazareth. Nach seinem Tod blieb die frühe apostolische Kirche – wenigstens in und um Jerusalem – bis zum Wiederaufbau Jerusalems durch Kaiser Hadrian als römische Stadt namens Aelia Capitolina (zirka 130 n.d.Z.) eine judenchristliche Gemeinde. Nach dieser Zeit setzte sich auch die einheimische Kirche aus Heidenchristen zusammen. Ihre Einheit und Einheitlichkeit blieb bis zu den frühen Ökumenischen Konzilien gewahrt.
Zur Zeit der muslimischen Eroberung (im 7. Jahrhundert) hatte sich die Kirche im Osten dann bereits in verschiedene Richtungen aufgespalten, die jedoch anscheinend weiterhin die heiligen Stätten gemeinsam nutzten. Erst mit der Errichtung des Königreiches der Kreuzfahrer und der Vorherrschaft (praedominium) der lateinischen Kirche des Westens kam es zum Konflikt über die heiligen Stätten, der auch in der Zeit der Mamelucken und Osmanen nicht gelöst werden konnte und bis zur Verkündigung des Status quo im Jahre 1852 andauerte.
Von den mehr als sechs Millionen Menschen, die heute in Israel leben, sind 2,1% Christen (79,2% Juden; 14,9% Muslime; 1,6% Drusen; und 2,2% können keiner Religion zugeordnet werden).
Die christlichen Gemeinschaften lassen sich in vier Grundkategorien einteilen – chalcedonensisch-orthodoxe Kirchen, nicht-chalcedonensisch orthodoxe Kirchen (Monophysiten), römisch-katholische (Lateiner und Unierte) und protestantische Kirchen. Diese Gemeinschaften setzen sich aus zirka 20 alten, einheimischen Kirchen und weiteren 30, vorwiegend protestantischen Konfessionsgruppen zusammen. Mit Ausnahme der Nationalkirchen wie der armenischen Kirche handelt es sich bei den einheimischen Gemeinschaften im wesentlichen um arabischsprachige Gemeinden; die meisten von ihnen sind höchstwahrscheinlich Nachkommen der frühen christlichen Gemeinschaften aus byzantinischer Zeit.
Die chalcedonensisch-orthodoxen Kirchen
Die chalcedonensisch-orthodoxen Kirchen (auch als orthodoxie des Ostens bezeichnet) bilden eine Familie autonomer Kirchen, die den Lehrsätzen der sieben Ökumenischen Konzilien folgen und den Ehrenprimat des Patriarchen von Konstantinopel anerkennen. Historisch haben sich diese Kirchen aus den vier alten Patriarchaten des Orients entwickelt: Alexandrien, Antiochien, Konstantinopel und Jerusalem.
Das griechisch-orthodoxe Patriarchat von Jerusalem betrachtet sich als die "Mutterkirche" von Jerusalem, deren Bischof die Patriarchenwürde durch das Konzil von Chalcedon 451 erhielt. Zusammen mit den anderen Kirchen der Orthodoxie des Ostens liegt es seit 1054 mit Rom im Schisma. Bei etlichen Aspekten dieses Kirchenstreites handelte es sich um Fragen gegenseitiger Mißverständnisse, und das historische Treffen zwischen Papst Paul VI. und dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel Athenagoras im Jahre 1964 markierte den Beginn eines Versöhnungsprozesses.
Zur Zeit der Eroberung Jerusalems durch die Kreuzfahrer 1099 wurde das (orthodoxe) Patriarchat von Jerusalem, das sich ohnehin bereits im Exil befand, nach Konstantinopel verlegt. Eine ständige Residenz des griechisch-orthodoxen Patriarchen in Jerusalem wurde erst 1845 wieder eingerichtet.
Seit 1662 lagen die griechisch-orthodoxen Interessen im Heiligen Land bei der Bruderschaft des Heiligen Grabes, die den Status der orthodoxen Kirche an den heiligen Stätten zu sichern und den hellenistischen Charakter des Patriarchats zu wahren versuchte. In den Gemeinden wird hauptsächlich Arabisch gesprochen. Den Gemeindedienst versehen verheiratete arabische Priester sowie Mitglieder der Bruderschaft des Heiligen Grabes.
Zwei andere historische Nationalkirchen der Ost-Orthodoxie sind ebenfalls in Israel vertreten: die russische und die rumänische Kirche. Infolge ihrer Kirchengemeinschaft mit dem griechisch-orthodoxen Patriarchat unterstehen sie seiner lokalen Jurisdiktion.
Die russisch-orthodoxe Kirche
Die russisch-orthodoxe Mission wurde 1858 in Jerusalem eingerichtet. Doch russische Christen waren bereits im 11. Jahrhundert, nur wenige Jahre nach der Christianisierung Kiews, zu Besuchen ins Heilige Land gekommen. Derartige Besuche wurden in den folgenden 900 Jahren fortgesetzt. Sie erreichten ihren Höhepunkt in den großen jährlichen Pilgerfahrten des späten 19. Jahrhunderts, die bis zum Ersten Weltkrieg durchgeführt wurden und mit der russischen Revolution ein Ende fanden. Seit 1949 liegt der Anspruch auf den russischen Kirchenbesitz in den Territorien, die inzwischen zum Staatsgebiet Israels gehörten, bei der russisch-orthodoxen Mission (Patriarchat von Moskau); der Anspruch auf den Kirchenbesitz in Gebieten, die damals unter jordanischer Verwaltung standen (1948-1967), verblieb bei der russisch-ekklesiastischen Mission, die russisch-orthodoxe Kirche im Exil vertritt. Beide Missionen werden jeweils von einem Archimandriten angeführt, dem mehrere Mönche und Nonnen zur Seite stehen.
Eine Mission der rumänisch-orthodoxen Kirche wurde 1935 eingerichtet. Sie wird von einem Archimandriten geführt und besteht aus einer kleinen Gemeinschaft von Mönchen und Nonnen in Jerusalem.
Die nichtchalcedonensischen orthodoxen Kirchen
Die nicht-chalcedonensischen orthodoxen Kirchen sind Kirchen des Ostens (Armenier, Kopten, Äthiopier und Syrer), die seinerzeit die Lehrbeschlüsse des Konzils von Chalcedon im Jahre 451 abgelehnt haben. Einer der Lehrsätze des Konzils betraf die Relation der göttlichen Natur Jesu zu seiner menschlichen. Heute wird jedoch sowohl in den chalcedonensischen als auch in den nicht-chalcedonensischen Kirchen weitgehend anerkannt, daß die christologischen Differenzen zwischen beiden Richtungen im Grunde nur eine Frage der Formulierung und keineswegs ein Problem wesentlicher doktrinärer Unterschiede war.
Die armenisch-orthodoxe Kirche reicht bis in das Jahr 301 zurück, als die Armenier als erstes Volk das Christentum annahmen. Seit dem 5. Jahrhundert gibt es eine armenische Religionsgemeinschaft in Jerusalem. Armenische Quellen datieren das erste Patriarchat nach einer Stiftungsurkunde des Kalifen Omar an den Patriarchen Abraham in das Jahr 638. Das armenische Patriarchat von Jerusalem wurde 1311 eingerichtet. Seit Ende des 19. Jahrhunderts, insbesondere aber während des Ersten Weltkrieges und unmittelbar damach, stieg die Mitgliederzahl der einheimischen Gemeinden an.
Die koptisch-orthodoxe Kirche hat ihre Wurzeln in Ägypten, wo große Bevölkerungsteile während der ersten Jahrhunderte n.d.Z. christlich wurden. Nach koptischer Tradition trafen Mitglieder der Gemeinschaft zusammen mit Helena, der Mutter des römischen Kaisers Konstantin, in Jerusalem ein (Anfang 4. Jahrhundert). Früh übte diese Kirche Einfluß auf die Entwicklung des Mönchstums in der Judäischen Wüste aus. Die Gemeinschaft prosperierte während der Mameluckenzeit (1250-1517) und noch einmal unter Mohammed Ali im Jahre 1830. Seit dem 13. Jahrhundert wird der (koptische) Patriarch von Alexandrien in Jerusalem durch einen ortsansässigen Erzbischof repräsentiert.
Die äthiopisch-orthodoxe Kirche hat spätestens seit dem Mittelalter, vielleicht sogar früher, eine Gemeinde in Jerusalem. Historiker der frühen Kirche erwähnen bereits im 4. Jahrhundert äthiopische Pilger im Heiligen Land. Sicher ist, daß die äthiopische Kirche in den folgenden Jahrhunderten wichtige Rechte über die heiligen Stätten besessen hatte, die sie nahezu vollständig unter der Herrschaft der Osmanen – vor der Erklärung des Status quo – verlor.
Heute ist die äthiopisch-orthodoxe Kirche in Israel eine kleine Gemeinschaft, die von einem Erzbischof geleitet wird. Sie besteht im wesentlichen aus einigen Dutzend Mönchen und Nonnen, die in der Altstadt von Jerusalem und im Kloster der äthiopischen Kathedrale im Westteil der Stadt leben. Darüber hinaus existiert eine kleine Laiengemeinschaft. Seit der Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Israel und Äthiopien im Jahre 1989 hat der Umfang christlicher Pilgerschaft aus Äthiopien, insbesondere zu Weihnachten und anläßlich der Feiern der heiligen Osterwoche, zugenommen.
Die syrisch-orthodoxe Kirche steht in der Nachfolge der antiken Kirche von Antiochien. Sie ist damit eine der ältesten christlichen Gemeinschaften im Nahen Osten. Zu ihren Traditionen gehört der kontinuierliche Gebrauch der alt-syrischen Sprache (West-Aramäisch) in Liturgie und Gebet auch in der Gegenwart. Ihre Mitglieder werden bisweilen als Jakobiten bezeichnet (nach Jakob Baradai, der die Kirche im 6. Jahrhundert organisierte). Ihr Patriarch residiert in Damaskus. Seit 793 – und permanent seit 1471 – gibt es syrisch-orthodoxe Bischöfe in Jerusalem. Heute wird die einheimische Gemeinde von einem Bischof geleitet, der in Jerusalem im St.-Markus-Kloster residiert.
Die römisch-katholischen und unierten Kirchen
Die römisch-katholischen und unierten Kirchen sind Kirchen, die in ekklesiastischer Gemeinschaft mit Rom stehen und den Primat und die geistliche Autorität des Papstes anerkennen (der als Bischof von Rom das alte Patriarchat des Westens verwaltet). In Fragen der Liturgie folgen die Ostkirchen in Gemeinschaft mit Rom ihren eigenen Sprachen und Traditionen.
Wie auch immer die frühen Beziehungen zwischen Rom und Konstantinopel ausgesehen haben mögen, so gab es doch bis zur Gründung des lateinischen Patriarchats von Jerusalem in der Zeit des Königreichs der Kreuzfahrer (1099-1291) keinen Versuch, im Heiligen Land eine westliche, vom orthodoxen Patriarchat unabhängige Kirche zu errichten. Das Amt des lateinischen Patriarchen wurde dann 1847 erneut eingerichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Verantwortung für die einheimische Kirche bei dem Franziskanerorden, der seit dem 14. Jahrhundert Kustos der heiligen Stätten der Lateiner im Heiligen Land war.
Heute steht dem lateinischen Patriarchat von Jerusalem ein Bischof vor, der den Titel eines Patriarchen führt. Ihm stehen drei Vikare zur Seite, die in Nazareth, Amman und Zypern residieren. Gemeinhin werden die einheimischen römischen Katholiken in Anlehnung an ihre historische liturgische Sprache als "Lateiner" bezeichnet. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil jedoch wird die römisch-katholische Liturgie im allgemeinen in der jeweiligen Landessprache zelebriert. Ausgenommen davon sind einige der heiligen Stätten wie die Grabeskirche und die Geburtskirche, an denen die Messe und andere Gottesdienste immer noch in Latein stattfinden.
1997 unterzeichneten Israel und der Heilige Stuhl ein Abkommen, das die Gewährung des Status einer juristischer Körperschaft an die Institutionen der katholischen Kirche in Israel betrifft.
Die Kirche der Maroniten ist eine christliche Gemeinschaft syrischen Ursprungs, deren Mitglieder heute mehrheitlich im Libanon leben. Die Maroniten sind seit 1182 formal an die römisch-katholische Kirche angegliedert. Es ist die einzige Ostkirche, die völlig katholisch ist. Als eine unierte Körperschaft (eine an die römisch-katholische Kirche angegliederte Ostkirche mit jeweils eigener Sprache, eigenem Ritus und kanonischen Gesetzen) besitzt die Kirche der Maroniten ihre eigene Liturgie, die dem Wesen nach ein antiochenischer Ritus in alt-syrischer Sprache ist. Die meisten Mitglieder der Maroniten-Kirche in Israel leben in Galiläa. Das maronitische Patriarchalvikariat in Jerusalem wurde 1895 gegründet.
Die (melchitische) griechisch-katholische Kirche entstand 1724 aus einem Schisma in der griechisch-orthodoxen Kirche von Antiochien. (Der Begriff "Melchit" leitet sich von dem griechischen Wort für "königlich" ab. Sein Gebrauch reicht bis ins 4. Jahrhundert zurück, als mit ihm die einheimischen Christen bezeichnet wurden, die die "Glaubenssätze" des Konzils von Chalcedon angenommen hatten und somit dem kaiserlichen Sitz von Konstantinopel verbunden geblieben waren.)
Eine griechisch-katholische Erzdiözese wurde 1752 in Galiläa gegründet. Zwanzig Jahre später wurden die griechischen Katholiken in Jerusalem dem melchitischen Patriarchen von Antiochien unterstellt, der in Jerusalem durch einen Patriarchalvikar vertreten wird.
Die syrisch-katholische Kirche, eine unierte Absplitterung der syrisch-orthodoxen Kirche, ist seit 1663 an Rom angegliedert. Die syrischen Katholiken haben ihren eigenen Patriarchen (mit Sitz in Beirut). Seit 1890 ist ein Patriarchalvikar in Jerusalem als geistlicher Betreuer für die kleine einheimische Gemeinde hier und in Bethlehem zuständig. Im Juli 1985 konnte die Gemeinde ihre neue Patriarchalkirche in Jerusalem dem heiligen Thomas, dem Apostel der Völker in Syrien und Indien, weihen.
Die armenisch-katholische Kirche trennte sich von der armenisch-orthodoxen Kirche im Jahre 1741, obwohl bereits zuvor eine armenische Gemeinschaft in Cilicien (im Süden Anatoliens) seit der Kreuzfahrerzeit mit Rom in Kontakt gestanden hatte. Der armenisch-katholische Patriarch residiert in Beirut, weil die Behörden des Osmanischen Reiches seine Residenz in Konstantinopel verboten hatten. Ein Patriarchalvikariat wurde 1842 in Jerusalem eingerichtet. Trotz der Union mit Rom unterhält die Kirche gute Beziehungen zur armenisch-orthodoxen Kirche, und beide Kirchen arbeiten zum Wohl der gesamten armenischen Gemeinschaft eng zusammen.
Die chaldäisch-katholische Kirche ist als unierte Kirche die Nachfolgerin der alten (assyrischen) Apostolischen Kirche des Ostens (manchmal auch Nestorianer genannt). Ihre Mitglieder haben die alt-syrische Sprache (Ost-Aramäisch) in ihrer Liturgie bewahrt. Die Kirche wurde 1551 gegründet. Ihr Patriarch residiert in Bagdad. Die Gemeinschaft im Heiligen Land zählt nur wenige Familien. Trotzdem besitzt die chaldäisch-katholische Kirche den Status einer "anerkannten" religiösen Gemeinschaft in Israel. Seit 1903 werden die Chaldäer in Jerusalem durch einen nicht ansässigen Patriarchalvikar vertreten.
Die koptisch-katholische Kirche ist seit 1741 mit Rom uniert. Doch erst 1955 ernannte der unierte koptisch-katholische Patriarch von Alexandrien einen Patriarchalvikar zur Betreuung der kleinen Gemeinde in Jerusalem.
Von größter Bedeutung für die katholischen Kirchen im Heiligen Land war die Unterzeichnung eines Grundlagenabkommens zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Staat Israel am 30. Dezember 1993. Das Abkommen führte zur Aufnahme voller diplomatischer Beziehungen zwischen beiden Staaten einige Monate später.
Die protestantischen Kirchen
Die protestantischen Gemeinschaften im Nahen Osten reichen nur ins frühe 19. Jahrhundert zurück. Sie kamen im Zuge der Gründung westlicher diplomatischer Vertretungen in Jerusalem ins Land. Absicht der protestantischen Missionen war es, die muslimischen und jüdischen Gemeinschaften im Land zu evangelisieren. Doch nur unter den arabischsprachigen orthodoxen Christen waren sie erfolgreich.
Im Jahre 1841 beschlossen die Königin von England und der König von Preußen die Gründung eines gemeinsamen anglikanisch-lutherischen protestantischen Bistums in Jerusalem. Zwar fand das Unternehmen 1886 ein Ende, doch das Amt wurde von der Kirche von England zunächst beihalten, und 1957 setzte sie ihren Vertreter in Jerusalem gar in den Rank eines Erzbischofs ein. Dieses Amt wurde 1976 dann allerdings aufgehoben, als die neue (anglikanische) Protestantische Episkopalkirche in Jerusalem und dem Nahen Osten geschaffen und der erste arabische Bischof in Jerusalem gewählt und in sein Amt eingeführt wurde. Es ist die größte protestantische Gemeinde im Heiligen Land. Sitz des anglikanischen Bischof in Jerusalem ist die Kathedrale des Märtyrers St. George, die von der Kirche von England durch einen beauftragten Dekan unterhalten wird.
Mit Auflösung der gemeinsamen englisch-preußischen Kirchenvertretung im Jahre 1886 hat die deutsche lutherische Kirche eine unabhängige Vertretung in Jerusalem und dem Heiligen Land gegründet. Diese Gemeinschaft hat eine zunehmende Zahl arabischsprachiger Gemeindemitglieder angezogen, von denen viele ehemalige Schüler der Schulen und Institutionen sind, die von der deutschen lutherischen Kirche und ihren Gesellschaften getragen werden. Seit 1979 hat die arabischsprachige Gemeinde ihren eigenen Bischof und existiert unabhängig von der kleinen deutschsprachigen Gemeinde und der lutherischen Kirche in Deutschland, die von einem Propst repräsentiert wird. Beide Gemeinden und ihre Geistlichen teilen die Räumlichkeiten der Propstei im Muristan-Viertel der Jerusalemer Altstadt.
Darüber hinaus existieren Dänisch, Schwedisch und Englisch sprechende lutherische Gemeinden mit Geistlichen im Auftrag der Mutterkirchen zur Betreuung der Gemeindemitglieder, die entweder besuchsweise in Israel oder hier ansässig sind. Die norwegische Mission in Israel übergab 1982 die Amtsgewalt und Verwaltung ihrer beiden Missionskirchen in Haifa und Jaffa in die Hände der einheimischen Gemeinden.
Die Baptistenkirche nahm ihre Arbeit im Heiligen Land 1911 mit der Gründung einer Gemeinde in Nazareth auf. Heute hat der Verband der Baptistenkirchen insgesamt zehn Kirchen und Zentren in Akko, Kana, Haifa, Jaffa, Jerusalem, Kfar-Yassif, Nazareth, Petach Tikwa, Rama und Tur’an. Die Mehrheit der Gemeindemitglieder spricht Arabisch.
Die (presbyterianische) Kirche von Schottland entsandte ihre erste Mission im Jahre 1840 nach Galiläa. Sie blieb in den folgenden 100 Jahren aktiv in den Bereichen der Erziehung und medizinischen Versorgung der Bevölkerung tätig. Heute unterhält die schottische Kirche als kleine, mehrheitlich im Exil lebende Gemeinde in Jerusalem und Tiberias jeweils eine Kirche und ein Hospiz im Dienst der Pilger und Besucher. Die unabhängige Edinburger Medizinische Missionsgesellschaft betreibt ein Lehrhospital für Krankenschwestern in Nazareth.
Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) gründete 1886 eine kleine Gemeinde in Haifa und 1972 in Jerusalem. Zu den Mitgliedern der Kirche gehören heute Studenten des Jerusalem-Zentrum für Nahoststudien, einer Zweigstelle der Brigham Young University in Provo, Utah (USA).
Neben den bereits genannten Gruppen gibt es eine lange Reihe sehr kleiner protestantischer Konfessionsgruppen in Israel.
Drei protestantische kommunale Landwirtschaftssiedlungen wurden in den letzten Jahrzehnten in verschiedenen Regionen Israels ins Leben gerufen. Kfar Habaptistim, nördlich von Petach Tikwa, wurde 1955 gegründet und bietet Konferenz- und Ferienlagermöglichkeiten für Baptisten und andere protestantische Gemeinschaften im Land. Nes Ammim, in der Nähe von Naharija, wurde von einer Gruppe holländischer und deutscher Protestanten 1963 als internationales Zentrum zur Förderung des christlichen Verständnisses Israels ins Leben gerufen. Westlich von Jerusalem wurde 1971 Yad Hashmonah gegründet, eine Institution, die als Gästehaus für christliche Besucher und Pilger aus Finnland arbeitet.
Religionsfreiheit
Die grundsätzliche Haltung des Staates gegenüber religiösem Pluralismus fand ihren Ausdruck in der Unabhängigkeitserklärung Israels von 1948:
"Der Staat Israel ... wird auf den Grundlagen von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden im Lichte der Weissagungen der Propheten Israels gegründet sein; er wird volle soziale und politische Gleichberechtigung aller Bürger ohne Unterschied der Religion, der Rasse und des Geschlechts gewähren; er wird die Freiheit der Religion, des Gewissens, der Sprache, der Erziehung und Kultur garantieren."
Das Dokument bringt Vision und Credo der Nation zum Ausdruck, und die Einhaltung dieser Grundsätze ist gesetzlich garantiert. Jede religiöse Gemeinschaft hat die Freiheit, ihren Glauben auszuüben, ihre eigenen Festtage und ihren wöchentlichen Ruhetag zu begehen und ihre eigenen internen Angelegenheiten zu regeln
Heilige Stätten
In Israel gibt es viele Stätten, die den drei monotheistischen Religionen (Judentum, Christentum und Islam) heilig sind. Der freie Zugang zu diesen Stätten und das Recht, dort Gottesdienste zu halten, wird gesetzlich garantiert.
"Die heiligen Stätten werden vor Entweihung und jeder anderen Verletzung geschützt sowie vor allem, was den freien Zugang der Mitglieder der verschiedenen Religionen zu den ihnen heiligen Stätten oder ihre Gefühle in bezug auf diese Stätten verletzen kann." (Gesetz zum Schutz der heiligen Stätten, 1967).
Zu den heiligen Stätten, die für die Christenheit von Bedeutung sind, gehören die Via Dolorosa, der Raum des Letzten Abendmahls und die Grabeskirche in Jerusalem; die Verkündigungskirche in Nazareth; und der Berg der Seligpreisungen, Tabgha und Kapernaum am Kinneret-See (See Genezareth).
Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten
Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten trägt dafür Sorge, daß die rituellen Bedürfnisse aller Religionsgemeinschaften erfüllt werden können. Es enthält sich jedoch jeglicher Intervention in das religiöse Leben der christlichen Gemeinden. Die für die christlichen Gemeinschaften zuständige Abteilung des Ministeriums dient als Verbindungsbüro zu den staatlichen Stellen, an die sich christliche Gemeinschaften mit Problemen und Anfragen wenden können, die aus ihrem Status als Minderheiten im Land entstehen können. Das Ministerium dient auch als neutraler Schiedsrichter zur Sicherung der Einhaltung des erklärten Status quo an heiligen Stätten, an denen mehr als eine christliche Gemeinschaft Rechte und Privilegien besitzt
"Anerkannte" Gemeinschaften
Bestimmte christliche Denominationen besitzen den Status von "anerkannten" religiösen Gemeinschaften. Aus historischen Gründen, die noch in die Zeit der osmanischen Herrschaft zurückreichen, wird den geistlichen Gerichten derartiger Gemeinschaften die Jurisdiktion in Personenstandsfragen wie Eheschließungen und -scheidungen gewährt.
Zu den "anerkannten" christlichen Gemeinschaften gehören die griechisch-orthodoxe Kirche, die armenische Orthodoxie, die syrische Orthodoxie, die (lateinische) römisch-katholische Kirche, die Maroniten, die (melchitische) griechisch-katholische Kirche, die syrisch-katholische Kirche, die armenischen Katholiken, die chaldäisch-katholische Kirche und seit 1970 die (anglikanische) Episkopalkirche.